Verfassung
des Kantons Glarus

vom 1. Mai 1988 (Stand am 6. März 2023) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 17 Grundsätze des staatlichen Handelns

Je­des staat­li­che Han­deln muss recht­mäs­sig und ver­hält­nis­mäs­sig sein so­wie Treu und Glau­ben ach­ten.

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