Verfassung
des Kantons Solothurn

vom 8. Juni 1986 (Stand am 3. März 2016) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 118 Raumplanung

Kan­ton und Ein­woh­ner­ge­mein­den sor­gen für ei­ne Raum­pla­nung, die der zweck­mäs­si­gen, aus­ge­wo­ge­nen und haus­häl­te­ri­schen Nut­zung des Bo­dens und der ge­ord­ne­ten Be­sied­lung des Kan­tons­ge­bie­tes dient.

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