Verfassung
des Kantons Solothurn

vom 8. Juni 1986 (Stand am 3. März 2016) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 54 Organisation

1 Die öf­fent­lich-recht­lich an­er­kann­ten Re­li­gi­ons­ge­mein­schaf­ten or­ga­ni­sie­ren sich in Kirch­ge­mein­den.

2 Die Kirch­ge­mein­den kön­nen sich zu Syn­oden zu­sam­mensch­lies­sen.

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