Verfassung
des Kantons Solothurn

vom 8. Juni 1986 (Stand am 3. März 2016) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 56 Synoden

1 Die Syn­oden sor­gen für die all­ge­mei­nen An­lie­gen ih­rer Re­li­gi­ons­ge­mein­schaft und ord­nen ge­mein­sa­me Be­lan­ge der Kirch­ge­mein­den.

2 Ih­re Sta­tu­ten un­ter­lie­gen der Ge­neh­mi­gung durch den Re­gie­rungs­rat.

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