Verfassung
des Kantons Solothurn

vom 8. Juni 1986 (Stand am 3. März 2016) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 60 Ämterbesetzung

Öf­fent­li­che Äm­ter sind durch die am bes­ten ge­eig­ne­ten Per­so­nen zu be­set­zen. Nach Mög­lich­keit sind die ver­schie­de­nen Be­völ­ke­rungs­krei­se, na­ment­lich die Re­gio­nen und die po­li­ti­schen Rich­tun­gen, an­ge­mes­sen zu be­rück­sich­ti­gen.

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