Verfassung
|
§ 141
1 Diese Verfassung tritt am Heinrichstag, 13. Juli 2006, in Kraft. 2 Auf diesen Tag ist die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 2. Dezember 1889 aufgehoben. 3 Aufgehoben sind ferner alle Bestimmungen des bis dahin geltenden kantonalen Rechts, die sich mit unmittelbar anwendbarem Recht dieser Verfassung nicht vereinbaren lassen. |