Verfassung
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§ 2
1 Der Kanton Basel-Stadt ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 2 Er:
3 Die Behörden wirken darauf hin, für Vorhaben von regionalem, kantons- und länderübergreifendem Interesse in der Agglomeration Basel die Unterstützung des Bundes zu erreichen. |