Verfassung
|
§ 31
1 Der Staat sorgt für eine sichere, der Volkswirtschaft förderliche und umweltgerechte Energieversorgung. 2 Er fördert die Nutzung von erneuerbaren Energien, die Nutzung neuer Technologien und die dezentrale Energieversorgung sowie den sparsamen und rationellen Energieverbrauch. 3 Er wendet sich gegen die Nutzung von Kernenergie und hält keine Beteiligungen an Kernkraftwerken. |