Verfassung
des Kantons Basel-Stadt

vom 23. März 2005 (Stand am 22. März 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewähr­leistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 4

Der Kan­ton Ba­sel-Stadt strebt ein kan­tons- und län­der­über­grei­fen­des Zu­sam­men­wir­ken der Par­la­men­te an und för­dert hier­für die Ent­ste­hung ge­mein­sa­mer In­sti­tu­tio­nen.

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