Verfassung
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§ 46
1 Der Grosse Rat wird nach dem Proporzwahlverfahren gewählt. Die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen haben Anspruch auf mindestens je einen Sitz. 2 …14 3 Für die Wahl des Regierungsrates, des Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin, der Gerichtspräsidenten und Gerichtspräsidentinnen gilt das Majorzwahlverfahren.15 14 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 12. Febr. 2017, mit Wirkung seit 1. Juli 2017. Gewährleistungsbeschluss vom 22. März 2019 (BBl 2019 2861Art. 4 Abs. 1, 2018 7741). 15 Angenommen in der Volksabstimmung vom 15. Nov. 2015, in Kraft seit 30. Dez. 2015. Gewährleistungsbeschluss vom 27. Sept. 2016 (BBl 2016 7899Art. 1, 3705). |