Verfassung
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§ 6
1 Jede Person ist verpflichtet, die Rechtsordnung zu befolgen. 2 Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst sowie gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. 3 Jede Person trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei. |