Verfassung
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§ 84
1 Gesetze und Beschlüsse, deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt, können sofort in Kraft gesetzt werden, wenn es der Grosse Rat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliesst. 2 Auch gegen dringliche Gesetze und Beschlüsse kann das Referendum ergriffen werden. Geschieht dies, so werden sie mit Wirkung für die Zukunft hinfällig, wenn
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