Verfassung
des Kantons Basel-Landschaft

vom 17. Mai 1984 (Stand am 6. März 2023) 1

1 Angenommen in der Volksabstimmung vom 4. Nov. 1984, in Kraft seit 1. Jan. 1987. Gewährleistungsbeschluss vom 11. Juni 1986 (BBl 1986II 681Art. 1; 1985II 1157). Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 147 Aufhebung bisherigen Rechts

1 Die Staats­ver­fas­sung des Kan­tons Ba­sel-Land­schaft vom 4. April 189296 ist auf­ge­ho­ben.

2 Be­stim­mun­gen, wel­che der vor­lie­gen­den Ver­fas­sung in­halt­lich wi­der­spre­chen, tre­ten aus­ser Kraft.

96[GS 14 177]

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