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Verfassung
des Kantons Schaffhausen

vom 17. Juni 2002 (Stand am 2. März 2011) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewähr­leis­tungs­botschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.

Art. 7513

13 Auf­ge­ho­ben in der Volks­ab­stim­mung vom 7. März 2010, mit Wir­kung seit 1. Jan. 2011. Ge­währ­leis­tungs­be­schluss vom 2. März 2011 (BBl 2011 2927Art. 1 Ziff. 3, 2010 7945).