Verfassung
des Kantons Aargau

vom 25. Juni 1980 (Stand am 16. September 2019) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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§ 48 8. Ethnische Minderheiten

Der Kan­ton kann in Zu­sam­men­ar­beit mit den Ge­mein­den nicht­sess­haf­ten eth­ni­schen Min­der­hei­ten ge­eig­ne­te Ört­lich­kei­ten für einen be­fris­te­ten Auf­ent­halt zur Ver­fü­gung stel­len.

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