Verfassung
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§ 117 Gesetzliche Grundlagen
1 Der kantonale Finanzhaushalt, die Erhebung von kantonalen Abgaben und der Finanzausgleich sind durch Gesetz zu regeln. Der Grosse Rat ist ermächtigt, den Steuerfuss innerhalb eines durch das Gesetz begrenzten Rahmens festzusetzen. 2 Die Gemeinden beziehen ihre Steuern nach kantonalem Recht. Sie setzen den Steuerfuss fest. |