Verfassung
von Republik und Kanton Tessin

Übersetzung 1

vom 14. Dezember 1997 (Stand am 11. März 2020) 2

1 Der Text in der italenischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen­den Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungs­botschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 80

Das Ge­setz legt die Ge­richts­or­ga­ni­sa­ti­on, die Zu­stän­dig­kei­ten, das Ver­fah­ren und die An­for­de­run­gen hin­sicht­lich der Aus­bil­dung und des Höch­stal­ters der Rich­ter fest.

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