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Verfassung
von Republik und Kanton Tessin

1 Der Text in der italenischen Originalsprache findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechenden Ausgabe dieser Sammlung.

2 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.

Art. 86

Wird die Un­ter­schrif­ten­zahl er­reicht, so über­prüft der Gros­se Rat zu­nächst die Gül­tig­keit der In­itia­ti­ve. Da­bei über­prüft er in­nert ei­nes Jah­res nach der Ver­öf­fent­li­chung des Zu­stan­de­kom­mens im Amts­blatt die Über­ein­stim­mung mit dem über­ge­ord­ne­ten Recht, die Ein­heit der Form und der Ma­te­rie so­wie die Durch­führ­bar­keit.