Verfassung
des Kantons Wallis

vom 8. März 1907 (Stand am 11. März 2020) 1

1 Diese Veröffentlichung basiert auf jenen der Änderungen im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften im BBl. Sie kann vorübergehend von der Veröffentlichung in der kantonalen Gesetzessammlung abweichen. Der Stand bezeichnet daher das Datum des letzten im BBl veröffentlichten Gewährleistungsbeschlusses der Bundesversammlung.


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Art. 92

Die Fäl­le des Aus­schlus­ses vom Stimm- und Wahl­recht sind durch die Kan­tons- und Bun­des­ge­setz­ge­bung be­stimmt.

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