Verfassung
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Art. 25 Schutz im Allgemeinen
1 Der Staat und die Gemeinden sorgen für die öffentliche Hygiene und die Volksgesundheit. 2 Sie fördern die Gesundheitsvorsorge und die Berufe, die der Pflege von Kranken und Behinderten dienen. 3 Der Staat regelt und überwacht die Ausübung der medizinischen und paramedizinischen Berufe. |