Rahmenverordnung
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Art. 7 Lohn
(Art. 15 Abs. 2 BPG) 1 Der Lohn für 18-jährige vollzeitbeschäftigte Angestellte ohne abgeschlossene Berufslehre beträgt mindestens 38 000 Franken brutto im Jahr. 2 Die Arbeitgeber können diesen Betrag wie folgt kürzen:
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