Verordnung
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Art. 12 Abonnements von SHAB-Daten in elektronischer Form
1 Das SECO bietet Abonnements von SHAB-Daten in elektronisch aufbereiteter und strukturierter Form an. 2 Es ermöglicht eine Auswahl der zu abonnierenden Rubriken, des Intervalls der Zustellung und des Formats der Daten. 3 …16 16 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 26. Jan. 2011, mit Wirkung seit 1. März 2011 (AS 2011 529). |