Art. 5 Struktur des JANUS
Das JANUS setzt sich aus folgenden Unterkategorien zusammen: - a.
- «Personen und Vorgänge» (PV); darin werden Informationen über Personen, Organisationen sowie juristische Personen und die sie betreffenden Vorgänge registriert, die aus Vorermittlungen, gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren oder allgemein zugänglichen Quellen gewonnen wurden;
- b.
- «Journal» (JO); darin werden Informationen aus Vorermittlungen, aus gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren oder aus allgemein zugänglichen Quellen fallbezogen registriert (insbesondere Überwachungen des Fernmeldeverkehrs, Observationsjournale, Ermittlungsjournale);
- c.
- «Polizeirapportsystem» (PR); darin werden zur Aufgabenerfüllung notwendige Berichte und Anzeigen verfasst und verwaltet;
- d.
- «Geschäfts- und Aktenverwaltung» (GA); darin werden Informationen registriert, die für die Geschäftskontrolle notwendig sind;
- e.
- «Allgemeine Erkenntnisse» (ER); darin werden weitere nützliche und zur Aufgabenerfüllung notwendige Informationen registriert wie Angaben aus Telefonverzeichnissen, Zeitungsausschnitte, Beschriebe der Kompetenzen von Ämtern oder Angaben aus allgemein zugänglichen Quellen;
- f.
- «Lagebericht» (LA); darin werden Berichte über die nationale undinternationale Lage registriert;
- g.
- «Analysen» (AN); darin werden die Ergebnisse von Analyseaufträgen registriert;
- h.
- «Blüte» (BL); darin werden sämtliche Falschgeldtypen und Fälschungstechnikenregistriert.
- i.
- als Text, Bild oder Ton gespeicherte Daten, die bei der Bundeskriminalpolizei im Rahmen von gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren bei hängigen Strafverfahren anfallen;
- j.
- als Text, Bild oder Ton gespeicherte Daten, die bei der Bundeskriminalpolizei im Rahmen von Vorermittlungen anfallen.
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