Art. 14 Geschäfts- und Finanzreglement
1 Die strategische Versammlung erlässt für die Organe von PTI Schweiz ein Geschäftsreglement und ein Finanzreglement. 2 Das Geschäftsreglement und das Finanzreglement enthalten die notwendigen Bestimmungen namentlich zu den folgenden Gegenständen:
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