Vereinbarung
(PTI-Vereinbarung)

zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz

vom 2. September 2020 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 32 Auflösung der Vereinbarung

1 Die­se Ver­ein­ba­rung kann durch einen Be­schluss der stra­te­gi­schen Ver­samm­lung je­der­zeit auf­ge­löst wer­den.

2 Die stra­te­gi­sche Ver­samm­lung be­schliesst über die Mo­da­li­tä­ten der Auf­lö­sung so­wie die Fris­ten zur Ein­stel­lung der Ar­bei­ten.

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