Verordnung
über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen
(VPAA)

vom 21. November 2018 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 22 Benützung der Schutzmaske ausser Dienst

Das Be­nüt­zen der Schutz­mas­ke für nicht­mi­li­tä­ri­sche Zwe­cke ist ver­bo­ten.

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