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Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV)
vom 31. März 2021 (Stand am 15. Mai 2021)
Art. 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Durchführung von wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis nach Artikel 8a BetmG (Pilotversuche).