Verordnung
über die Einstellung des Proximity-Tracing-Systems für das Coronavirus Sars-CoV-2 und des Systems zur Benachrichtigung über eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 an Veranstaltungen

vom 30. März 2022 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 3 SwissCovid-App

1 Die teil­neh­men­den Per­so­nen er­hal­ten beim Auf­ru­fen der Swiss­Co­vid-App ei­ne Mel­dung, dass die Funk­tio­nen ein­ge­stellt wur­den und dass sie kei­ne Be­nach­rich­ti­gung er­hal­ten oder Frei­schalt­co­des ein­ge­ben kön­nen.

2 Sie wer­den auf­ge­for­dert, die App zu dein­stal­lie­ren.

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