Verordnung
über die Einstellung des Proximity-Tracing-Systems für das Coronavirus Sars-CoV-2 und des Systems zur Benachrichtigung über eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 an Veranstaltungen

vom 30. März 2022 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 6 Änderung eines anderen Erlasses

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9 Die Än­de­rung kann un­ter AS 2022 207kon­sul­tiert wer­den.

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