Verordnung
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Art. 7
In Abweichung von Artikel 38 Absatz 3 Buchstaben b und c AVIG12 reicht der Arbeitgeber der Arbeitslosenkasse nicht die Abrechnung über die an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtete Kurzarbeitsentschädigung und die Bestätigung ein, dass er die Verpflichtung zur Fortzahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. 12 SR837.0 |