Verordnung
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Art. 3 Vermögensschwelle: Berücksichtigung von Hypothekarschulden für die Ermittlung des Reinvermögens
(Art. 5 Abs. 1 Bst. c ÜLG) Ist eine Liegenschaft, die nach Artikel 9a Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20063 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht Bestandteil des Reinvermögens ist, mit Hypothekarschulden belastet, so werden diese bei der Ermittlung des Reinvermögens für die Vermögensschwelle nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c ÜLG nicht berücksichtigt. |