Verordnung
über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
(ÜLV)

vom 11. Juni 2021 (Stand am 1. Juli 2021)


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Art. 8 Anpassung an die Kaufkraft des Wohnsitzstaates

(Art. 8 ÜLG)

Die An­pas­sung an die Kauf­kraft des Wohn­sitz­staa­tes nach Ar­ti­kel 8 ÜLG er­folgt auf­grund des Kauf­kraf­t­in­de­xes des Bun­des­amts für Sta­tis­tik.

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