Statuten
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Art. 2 Zweck und Dauer der Gesellschaft
1 Die Gesellschaft gewährt subsidiär zu privaten Kapitalgebern Darlehen für die Beherbergungswirtschaft mit dem Ziel, deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erhalten und zu verbessern. 2 Sie kann private Akteure und öffentliche Gebietskörperschaften in Investitions-, Finanzierungs- und damit verbundenen Strategiefragen zur Beherbergungswirtschaft beraten. 3 Die Gesellschaft verfolgt keinen Erwerbszweck. 4 Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit. |