Geschäftsreglement
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Art. 9 Kreditkompetenz
1 Die Kreditkompetenz bestimmt sich auf der Basis der Gesamtverpflichtungen, die eine Gegenpartei gegenüber der SGH eingeht. 2 Bei mehreren Gegenparteien, die in einer Einheit verbunden sind, ist die höchste individuelle Verpflichtung massgebend. |