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Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung, AdoV)
vom 29. Juni 2011 (Stand am 23. Januar 2023)
Art. 4Bewilligungspflicht
Wer gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat und ein Kind zur Adoption aufnehmen oder ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, benötigt eine Bewilligung der kantonalen Behörde.