Europäisches Übereinkommen
über die Arbeit des im internationalen
Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)

AS 20031765; BBl 1999 6088

Übersetzung

Abgeschlossen in Genf am 1. Juli 1970

Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. Oktober 1999 1

Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 7. April 2000

In Kraft getreten für die Schweiz am 4. Oktober 2000

(Stand am 23. April 2022)


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Art. 24

Das Un­ter­zeich­nungs­pro­to­koll zu die­sem Über­ein­kom­men hat die­sel­be Gül­tig­keit, Wir­kung und Dau­er wie das Über­ein­kom­men selbst und gilt als Be­stand­teil des­sel­ben.

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