Bundesgesetz
über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung
(AHVG)1

vom 20. Dezember 1946 (Stand am 1. Januar 2022)

1 Abkürzung beigefügt gemäss Ziff. I des BG vom 24. Juni 1977 (9. AHV-Revision), in Kraft seit 1. Jan. 1979 (AS 1978 391; BBl 1976 III 1).


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Art. 25 Waisenrente 124

1 Kin­der, de­ren Va­ter oder Mut­ter ge­stor­ben ist, ha­ben An­spruch auf ei­ne Wai­sen­ren­te. Sind Va­ter und Mut­ter ge­stor­ben, so ha­ben sie An­spruch auf zwei Wai­sen­ren­ten.

2 Fin­del­kin­der ha­ben An­spruch auf ei­ne Wai­sen­ren­te.

3 Der Bun­des­rat re­gelt den An­spruch der Pfle­ge­kin­der auf Wai­sen­ren­te.

4 Der An­spruch auf die Wai­sen­ren­te ent­steht am ers­ten Tag des dem To­de des Va­ters oder der Mut­ter fol­gen­den Mo­nats. Er er­lischt mit der Vollen­dung des 18. Al­ters­jah­res oder mit dem Tod der Wai­se.

5 Für Kin­der, die noch in Aus­bil­dung sind, dau­ert der Ren­ten­an­spruch bis zu de­ren Ab­schluss, längs­tens aber bis zum vollen­de­ten 25. Al­ters­jahr. Der Bun­des­rat kann fest­le­gen, was als Aus­bil­dung gilt.

124Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 7. Okt. 1994 (10. AHV-Re­vi­si­on), in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2466; BBl 1990 II 1).

BGE

102 V 208 () from 9. Dezember 1976
Regeste: Art. 25 Abs. 2 AHVG. Über den Anspruch auf Waisenrente im Falle beruflicher Ausbildung und deren Unterbrechung.

104 V 64 () from 13. April 1978
Regeste: Anspruch auf Kinderrente während der Ausbildung (Art. 22ter Abs. 1 und Art. 25 Abs. 2 AHVG). - Zumutbarer Einsatz als Bestandteil systematischer Berufsvorbereitung (Erw. 1-3). - Ausbildungscharakter eines Abendkurses. Ist dem Besucher eines Abendkurses zuzumuten, gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die eine Kinderrente ausschliessen würde (Erw. 4)?

107 V 68 () from 6. April 1981
Regeste: Art. 28 Abs. 1 AHVV. Die aufgrund der Art. 22 ff. IVG und 17 ff. IVV gewährten Taggelder gehören nicht zum massgebenden Renteneinkommen.

108 V 1 () from 29. Januar 1982
Regeste: Art. 22ter, 25 Abs. 2 und 26 Abs. 2 AHVG. - Die in BGE 106 V 198 begründete Rechtsprechung, wonach der Anspruch auf die Waisenrente mit der Heirat der Waisen nicht erlischt, gilt auch für das in Ausbildung stehende Kind, das sich verheiratet (E. 1). - Vom 1. Januar 1981 an besteht dieser Anspruch für verheiratete Waisen und Kinder grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie für ledige. Für die Zeit vor dem 1. Januar 1981 besteht - im Rahmen der Art. 46 Abs. 1 AHVG bzw. Art. 48 Abs. 2 IVG - ein Leistungsanspruch in den vor diesem Zeitpunkt eingetretenen, bei einer Beschwerdeinstanz anhängigen und noch nicht rechtskräftig beurteilten Rentenfällen (E. 2a).

108 V 54 () from 20. August 1982
Regeste: Art. 25 Abs. 2 AHVG. Zum Begriff der Ausbildung (Präzisierung der Rechtsprechung).

112 V 257 () from 1. September 1986
Regeste: Art. 25 Abs. 1 AHVG und Art. 48 Abs. 4 AHVV: Berechnung der Mutterwaisenrente. - Die Delegation der Befugnis zur Regelung der Mutterwaisenrente gemäss Art. 25 Abs. 1 Satz 2 AHVG ist umfassend und räumt dem Bundesrat einen weiten Ermessensspielraum ein. Gestützt darauf ist der Bundesrat befugt, sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die Berechnung und den Umfang der Mutterwaisenrente festzulegen (Erw. 2b). - Dass sich in einzelnen Fällen beim Zusammentreffen der Berechnungsweise gemäss Art. 48 Abs. 4 AHVV mit dem ordentlichen Rentenberechnungssystem Koordinationsprobleme ergeben können, ändert nichts an der Gesetzmässigkeit des Art. 48 Abs. 4 AHVV (Erw. 2c).

117 V 257 () from 31. Oktober 1991
Regeste: Art. 23 Abs. 3, 25 Abs. 2 AHVG, Art. 83 Abs. 1 Ziff. 1 ZStV. - Für den Beginn der Hinterlassenenrenten ist nicht der im Todesregister verurkundete Zeitpunkt des Leichenfundes massgebend, sondern es ist nach dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, wann der Tod des Versicherten eingetreten ist. - Fall eines Versicherten, der zweieinhalb Jahre nach seinem Verschwinden tot aufgefunden wurde.

122 V 300 () from 15. Oktober 1996
Regeste: Art. 2 Abs. 3, Art. 3 Abs. 6 ELG, Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV. - Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV ist gesetzwidrig. - Eine "gesonderte" Ergänzungsleistungsberechnung für den Leistungsansprecher und dessen Kind, das Anspruch auf eine Kinderrente der Alters- und Hinterlassenen- oder der Invalidenversicherung begründet, ist nicht zulässig.

124 V 64 () from 31. März 1998
Regeste: Art. 22 Abs. 2 lit. a AVIG; Art. 33 Abs. 1 AVIV: Begriff der "Unterhaltspflicht". Die Regelung in Art. 33 Abs. 1 AVIV ist insoweit gesetzes- und verfassungswidrig, als sie die Annahme einer Unterhaltspflicht im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a AVIG von der kantonalen Gesetzgebung im Bereich der Kinderzulagen und nicht vom entsprechenden zivilrechtlichen Begriff abhängig macht.

125 V 141 () from 5. Mai 1999
Regeste: Art. 23 Abs. 1 AHVG; Art. 46 Abs. 2 und Art. 49 Abs. 1 AHVV: Adoption der Kinder der verstorbenen Ehefrau durch den Witwer. Da der Witwer nicht Pflegevater im Sinne der Rechtsprechung war, beginnt sein Anspruch auf eine Witwerrente erst am ersten Tag des Monats, der dem Eintritt der Rechtskraft des Adoptionsentscheids folgt.

130 V 263 () from 5. April 2004
Regeste: a Art. 3a Abs. 4 und 6, Art. 3b Abs. 1 lit. b, Art. 5 Abs. 1 lit. b ELG; Art. 16c Abs. 1 ELV: Einbezug der Einnahmen und Ausgaben der Kinder in die Ergänzungsleistungsberechnung. Ob ein Kind, das zu einer Rente berechtigt, bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung des Anspruchstellers ausser Betracht fällt, ist auf Grund einer Vergleichsrechnung festzustellen, bei welcher die einzelnen Positionen nach Massgabe der üblichen Regelung einzusetzen sind, die bei Einbezug der Einnahmen und Ausgaben von Kindern einerseits und bei deren Ausserachtlassung andererseits gilt. Daher ist bei der Rechnung ohne Einbezug des Kindes ein Mietzinsanteil nach Art. 16c ELV zu berücksichtigen (Erw. 5.2).

131 III 12 () from 14. September 2004
Regeste: Art. 42-44 OR; konstitutionelle Prädisposition; Quotenvorrecht; Schadenszins und Verzugszins. Die konstitutionelle Prädisposition ist entweder bei der Schadensberechnung oder der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen; massgebliche Kriterien bei Vornahme dieser Unterscheidung und Bedeutung für das Quotenvorrecht der geschädigten Person (E. 4). Zweck des Quotenvorrechts; Bereicherungsverbot und Ermittlungsweise einer allfälligen Überentschädigung (E. 7). Genugtuung; Verzinsung ab dem Zeitpunkt des Unfalls (E. 8). Gegenseitiges Verhältnis von Schadenszins und Verzugszins (E. 9).

131 V 390 () from 26. September 2005
Regeste: a Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 36 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 IVG; Art. 42 Abs. 1 AHVG: Nichtdiskriminierung. Das schweizerische Recht begründet keine unzulässige Diskriminierung, soweit es Personen vom Anspruch auf eine (ordentliche oder ausserordentliche) Rente der Invalidenversicherung ausschliesst, die weder bei Eintritt der Invalidität während eines vollen Jahres Beiträge geleistet haben, weil sie vor Risikoeintritt nicht während mindestens eines Jahres der schweizerischen Invalidenversicherung angeschlossen waren, noch während der gleichen Zahl von Jahren versichert waren wie ihr Jahrgang. (Erw. 5 ff.)

134 V 15 (9C_272/2007) from 27. Dezember 2007
Regeste: Art. 35 Abs. 4 IVG; Art. 82 IVV in Verbindung mit Art. 71ter Abs. 1 AHVV; Drittauszahlung der Invaliden-Kinderrente. Die Invaliden-Kinderrente kann nicht direkt dem mündigen Kind ausbezahlt werden (qualifiziertes Schweigen von Gesetz- und Verordnungsgeber; E. 2.3).

138 V 286 (8C_690/2011) from 16. Juli 2012
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Art. 25 Abs. 5 AHVG. Wird nach der Maturität kein Studium aufgenommen, sondern eine Berufslehre absolviert, kann die Maturität nur dann als erster Schritt einer kontinuierlichen Ausbildung betrachtet werden, wenn sie im Rahmen der weiteren Ausbildung eine gewisse Auswirkung findet, etwa im Sinne einer verkürzten Ausbildungsdauer oder als alternative Zulassungsvoraussetzung (E. 4.3).

139 V 122 (8C_682/2012) from 7. März 2013
Regeste: Art. 35 Abs. 1 IVG; Kinderrente für volljährige Kinder. Der Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung kann auch für ein über 18 Jahre altes Kind, welches in seinem zukünftigen Lehrbetrieb ein weder gesetzlich noch reglementarisch vorgeschriebenes Praktikum absolviert, bestehen (E. 3 und 4).

139 V 209 (8C_90/2013) from 10. April 2013
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Anspruch auf Ausbildungszulagen. Die Anerkennung eines Praktikums als Ausbildung im Sinne von Art. 49bis Abs. 1 AHVV hängt nicht davon ab, ob im Anschluss an das Praktikum im selben Betrieb eine Lehrstelle angetreten werden kann, sondern davon, ob das Praktikum für die Ausbildung notwendig ist. Zudem muss bei Antritt des Praktikums tatsächlich die Absicht bestehen, die angestrebte Ausbildung zu realisieren (E. 5).

140 V 299 (9C_239/2014) from 16. Juli 2014
Regeste: Art. 35 Abs. 1 IVG; Kinderrente für volljährige Kinder. Der Anspruch auf eine Kinderrente der Invalidenversicherung besteht bei einem über 18 Jahre alten Kind, welches in seinem zukünftigen Lehrbetrieb ein weder gesetzlich noch reglementarisch vorgeschriebenes Praktikum absolviert, höchstens für die Dauer eines Jahres (E. 3).

140 V 314 (8C_196/2014) from 12. Juni 2014
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Anspruch auf Ausbildungszulagen. Ein im Anschluss an das Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung in der gleichen Branche abgeschlossener, als Praktikum betitelter Anstellungsvertrag kann als Ausbildung im Sinne von Art. 49bis Abs. 1 AHVV qualifiziert werden, wenn er sich inhaltlich sowohl bei der Aufteilung zwischen praktischer Arbeit und Berufsschule als auch beim (bis zum Erhalt des Fähigkeitszeugnisses) festgesetzten Verdienst an einem ordentlichen Lehrverhältnis orientiert und die Vorinstanz in nicht willkürlicher Weise den hinsichtlich des Ausbildungsbegriffs geforderten Ausbildungsaufwand als gegeben erachtete (E. 4.3).

140 V 458 (9C_134/2014) from 14. Oktober 2014
Regeste: Art. 22ter Abs. 1, Art. 25 Abs. 3, 4 und 5 AHVG; Art. 49 Abs. 1 und 3 AHVV; Zusatzrente für Pflegekind. Das Erlöschen des Pflegeverhältnisses im Sinne von Art. 49 Abs. 3 AHVV setzt einen effektiven Übergang der Unterhalts- und Erziehungspflichten von den Pflegeeltern auf die leiblichen Eltern voraus (E. 5).

141 V 473 (8C_611/2014) from 6. Juli 2015
Regeste: Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49ter Abs. 3 lit. a und b AHVV; Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV; Ausbildungsunterbruch. Lit. a und b von Art. 49ter Abs. 3 AHVV sind nicht kumulativ anwendbar (E. 8).

142 V 226 (9C_915/2015) from 2. Juni 2016
Regeste: Art. 35 Abs. 1 IVG; Art. 25 Abs. 5 AHVG; Art. 49bis Abs. 3 AHVV; Anspruch auf eine Zusatzrente für Kinder; Kind in Ausbildung. Art. 49bis Abs. 3 AHVV, wonach ein erwerbstätiges Kind mit einem Einkommen, welches die festgelegte Grenze übersteigt, nicht als in Ausbildung betrachtet werden kann, ist bundesrechtskonform (E. 6 und 7).

142 V 442 (8C_54/2016) from 13. Juli 2016
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG; Art. 1 Abs. 1 FamZV in Verbindung mit Art. 25 Abs. 5 AHVG und Art. 49bis Abs. 3 AHVV; Feststellung des massgebenden Einkommens. Zur Feststellung des Erwerbseinkommens eines sich in Ausbildung befindenden Kindes wird auf das tatsächlich erzielte Bruttoerwerbseinkommen abgestellt; die Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens ist nicht zulässig (E. 5 und 6).

143 V 305 (9C_292/2017) from 7. September 2017
Regeste: Art. 35 Abs. 1 und 4 IVG; Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVG; Art. 49bis, Art. 49ter Abs. 1, Art. 71ter Abs. 3 AHVV; Art. 82 Abs. 1 IVV; Anspruch auf eine Kinderrente; Drittauszahlung. Bei der Kinderrente handelt es sich um einen von der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht losgelösten Anspruch mit eigenen Voraussetzungen (E. 4). Die Kinderrente kann direkt dem volljährigen Kind ausbezahlt werden (E. 5).

145 V 75 (8C_630/2018) from 12. Februar 2019
Regeste: Art. 20 Abs. 2 UVG; Art. 33 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 lit. a UVV; Art. 35 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 25 AHVG; Anrechnung der IV-Kinderrente bei der Komplementärrente. Die fehlende zivilrechtliche Unterhaltspflicht rechtfertigt kein Abweichen von der vollen Anrechenbarkeit der IV-Kinderrente eines mündigen, sich in Zweitausbildung befindenden Kindes bei der Festsetzung der Komplementärrente (E. 5.2).

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