Bundesgesetz
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Art. 153e Risikoanalyse
1 Die folgenden Einheiten führen periodisch eine Risikoanalyse durch, die insbesondere dem Risiko einer unerlaubten Zusammenführung von Datenbanken Rechnung trägt:
2 Sie führen im Hinblick auf die Risikoanalyse ein Verzeichnis der Datenbanken, in denen die AHV-Nummer systematisch verwendet wird. |