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Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherungvom 31. Oktober 1947 (Stand am 1. Januar 2021)2Sofern ein Leistungsberechtigter gleichzeitig als Beitragspflichtiger mit der Ausgleichskasse abzurechnen hat, können die Renten und Hilflosenentschädigungen mit den geschuldeten Beiträgen verrechnet werden. |