Verordnung
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Art. 3 Angehörige ausländischer staatlicher Alters- und Hinterlassenenversicherungen
1 Angehörige ausländischer staatlicher Alters- und Hinterlassenenversicherungen, für welche der Einbezug in die Versicherung eine nicht zumutbare Doppelbelastung bedeuten würde, sind von der zuständigen Ausgleichskasse auf begründetes Gesuch hin von der obligatorischen Versicherung auszunehmen. 2 …23 23Aufgehoben durch Ziff. I des BRB vom 30. Dez. 1953, mit Wirkung seit 1. Jan. 1954 (AS 1954 219). BGE
105 V 241 () from 14. November 1979
Regeste: Art. 1 Abs. 1 lit. a und Art. 3 Abs. 2 lit. b AHVG. Unterstellung und Befreiung einer in der Schweiz wohnhaften, nicht erwerbstätigen Schweizerin, deren ausländischer Ehemann der AHV nicht angehört. Art. 10 AHVG und 28 f. AHVV. Bemessung der von einer solchen Versicherten geschuldeten Beiträge.
120 V 401 () from 29. Dezember 1994
Regeste: Art. 1 Abs. 1 lit. b, Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG, Art. 2 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 1 des Bundesbeschlusses betreffend Vereinbarungen mit internationalen Organisationen über ihr rechtliches Statut in der Schweiz vom 30.09.1955 (SR 192.12): Freiwillige Versicherung. Vereinbarkeit eines künftigen Standortabkommens mit Art. 1 des Bundesbeschlusses vom 30 September 1955? |