Verordnung
|
Art. 30 Anrechnung der Beiträge vom Erwerbseinkommen 133
1 Versicherte, die für ein Kalenderjahr als Nichterwerbstätige gelten, können verlangen, dass die Beiträge von ihrem Erwerbseinkommen, die für dieses Jahr bezahlt wurden, an die Beiträge angerechnet werden, die sie als Nichterwerbstätige zu entrichten haben.134 2 Nichterwerbstätige, die die Anrechnung verlangen, müssen die Beiträge, die von ihrem Erwerbseinkommen bezahlt wurden, der Ausgleichskasse gegenüber nachweisen, der sie als Nichterwerbstätige angeschlossen sind. 3 …135 133Fassung gemäss Ziff. I der V vom 5. April 1978, in Kraft seit 1. Jan. 1979 (AS 1978 420). 134 Die Berichtigung vom 16. Juni 2020 betrifft nur den italienischen Text (AS 2020 2185). 135Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 16. Sept. 1996, mit Wirkung seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 2758). |