Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration
vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. März 2019)
Art. 1Gegenstand
Dieses Gesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förderung von deren Integration.