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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration

vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. März 2019)

Art. 1 Gegenstand

Die­ses Ge­setz re­gelt die Ein- und Aus­rei­se, den Auf­ent­halt so­wie den Fa­mi­li­ennach­zug von Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­dern in der Schweiz. Zu­dem re­gelt es die För­de­rung von de­ren In­te­gra­ti­on.