Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integrationvom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. April 2020) |
Art. 109f Grundsätze
1Das SEM betreibt ein Informationssystem zur Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug der Wegweisung, der Ausweisung nach diesem Gesetz oder der Landesverweisung nach Artikel 66a oder 66abis StGB1 oder Artikel 49a oder 49abis MStG2 sowie der freiwilligen Rückkehr, einschliesslich der Rückkehrhilfe und -beratung (System eRetour). 2Das Informationssystem dient:
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