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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integrationvom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. April 2020)1Das Informationssystem enthält Daten zu Ausländerinnen und Ausländern:
2Es enthält folgende Datenkategorien:
3Die Personendaten nach Absatz 2 Buchstaben a–c und j werden automatisch aus dem ZEMIS übernommen. Werden diese Daten im Informationssystem verändert, so werden die aktualisierten Daten automatisch in das ZEMIS übernommen. 4Das SEM informiert die Personen, deren Daten im System erfasst sind, über den Zweck der Bearbeitung dieser Daten, die Datenkategorien und die Datenempfänger. |