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Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
vom 26. August 1998 (Stand am 1. Mai 2017)
Art. 25Richtlinien
Bei der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung dieser Verordnung arbeitet das Bundesamt mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen der Wirtschaft zusammen.