Verordnung
über die Sanierung von belasteten Standorten
(Altlasten-Verordnung, AltlV)


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Art. 25 Richtlinien

Bei der Er­ar­bei­tung von Richt­li­ni­en zur An­wen­dung die­ser Ver­ord­nung ar­bei­tet das BA­FU mit den Kan­to­nen und den be­trof­fe­nen Or­ga­ni­sa­tio­nen der Wirt­schaft zu­sam­men.

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