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Art. 6a Koordination mit der Richt- und Nutzungsplanung 2
Die Behörde berücksichtigt den Kataster in ihrer Richt- und Nutzungsplanung. 2 Eingefügt durch Anhang 6 Ziff. 9 der Abfallverordnung vom 4. Dezember 2015, in Kraft seit 1. Januar 2016 (AS 20155699). |