Verordnung
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Art. 27 Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung für die Entnahme von Blut
1 Wer eine Bewilligung für die Entnahme von Blut für Transfusionen oder zur Herstellung von Arzneimitteln nach Artikel 34 HMG beantragt, muss nachweisen, dass:
2 Die Swissmedic kann technische Anforderungen und Einzelheiten näher umschreiben. |