Verordnung
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Art. 53 Verfahren für die Erteilung und Verlängerung der Bewilligung
1 Das Gesuch wird zusammen mit den in Anhang 6 aufgeführten Unterlagen bei der Swissmedic eingereicht. 2 Die Swissmedic kann zusätzliche Informationen verlangen. 3 Sie informiert die Ethikkommission über ihre Verfügung und gegebenenfalls ihre Folgeverfügungen. |