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Art. 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
1 Wer eine Herstellungsbewilligung des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) beantragt, muss nachweisen, dass:
2 Die Aufgaben der Personen in leitender Stellung müssen in Pflichtenheften und deren hierarchische Beziehungen in Organigrammen festgelegt werden. 3 Die Swissmedic kann technische Anforderungen und Einzelheiten näher umschreiben. |